Gesetzliche Berechnungsgrundlage für Gutachten
Ich unterscheide nicht, ob ich für ein Gericht arbeite oder für einen anderen Auftraggeber. Die Anforderungen an die Qualität des Gutachtens sind gleich. Die Abrechnung meiner Gutachten erfolgt somit grundsätzlich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
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